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UNO-Atomwaffenverbotsvertrag

Der UNO-Atomwaffenverbotsvertrag tritt in Kraft – und die Schweiz zögert.
Seit dem 22. Januar 2021 ist der UNO-Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft.

50 Staaten haben ihn bis jetzt unterzeichnet, weitere werden folgen. Der Schweizer Bundesrat zögert aber immer noch, obwohl National- und Ständerat ihn schon vorletztes Jahr aufgefordert haben, ihn so schnell wie möglich zu unterzeichnen und dem Parlament zur Genehmigung vorzulegen. Mit einem Appell unterstützen auch die Städte Basel, Bern, Genf, Luzern, St. Gallen, Winterthur und Zürich diese Forderung, St. Gallen und Zürich nach Kontaktnahme des Bodensee-Friedensweges mit einzelnen Gemeinderäten. Der Atomwaffenverbots­vertrag war 2019 in Kreuzlingen Thema des Friedensweges gewesen.

 

An der Uno-Generalversammlung 2017 hatte die Schweiz mit 121 anderen Staaten dem Vertrag über ein Atomwaffenverbot zugestimmt. Der Bundesrat hielt damals fest, dass "ein Nuklear­waffenverbot grundsätzlich zentralen Interessen und traditionellen Werten der Schweiz entspricht, namentlich ihren Sicherheitsinteressen, ihrer humanitären Tradition und ihrem Engagement für die Einhaltung, Stärkung und Förderung des humanitären Völkerrechts". In einer gemeinsamen Erklärung haben damals auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalb­mond-Gesell­schaften erklärt, dass alle Staaten und Gesellschaften ein grosses Interesse daran hätten, dafür zu sorgen, dass Atomwaffen nie wieder benutzt und vollständig beseitigt werden. Auch zwei ehemalige NATO-General­sekretäre haben dazu aufgerufen, dem Vertrag beizutreten. Zu seiner Umsetzung hat die österreichische Regierung jetzt die Vertragsparteien im Juni nach Wien eingeladen.

 

Für das Zustandekommen des völkerrechtlich bindenden Vertrags hatte sich ICAN (International Campaign to Abolish Nuclear Weapons), ein internationales Bündnis von Nichtregierungsorganisationen, eingesetzt und dafür 2017 den Friedensnobelpreis erhalten.

 

Die Kirchen sollten jetzt den Bundesrat ebenfalls zur Unterzeichnung auffordern.

Eine entsprechende Bitte ist der Schweizer Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche Schweiz jetzt zugegangen. Die Kirchen können sich auf die 1. Europäische Ökumenische Versammlung von 1989 in Basel berufen. Damals haben die Delegierten in ihrem Dokument «Frieden in Gerechtig­keit» die Länder und Regierungen Europas ein­mütig dazu aufgerufen, «sich zusammen­zutun und zusammenzuarbeiten mit dem Ziel, die Entwick­lung, Herstellung, Stationierung sowie den Besitz und die Anwendung von Massen­ver­nichtungsmitteln, seien es nukleare, biologische oder chemische Waffen, völkerrechtlich zu verurteilen und folglich zu been­den» (Art. 86 c).       

 

Von Arne Engeli,     

Koordinator des Internationalen Bodensee-Friedensweges auf Schweizer Seite


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Koordination:

Frieder Fahrbach | Lindau | bfwfahrbach(at)aol.com

 

 

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